(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der
DENIC-Registrierungsbedingungen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der in der Preisliste des
DFN-Vereins genannten Entgeltes. Die Zahlungsverpflichtung beginnt an dem
Kalendertag, an dem die DE-Domain freigeschaltet wurde.
(3) Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung fällig. Im Falle einer
Einzugsermächtigung wird das Entgelt fünf Tage nach Zugang der Rechnung
abgebucht.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der DFN-Verein vor, nach
erfolgloser zweimaliger Mahnung des offenen Rechnungsbetrages die Zahlung
gegenüber der DENIC einzustellen sowie die mit der DE-Domain verbundenen
Dienstleistungen (z. B. EMail, WWW) zu unterbinden.